Ob Bulldogge, Golden Retriever, Pudel oder Yorkshire? Jeder Hund – egal ob klein oder groß – kann fremdes Eigentum beschädigen, zerstören oder Personen verletzen.
Der entlaufene Hund, der einen Verkehrsunfall mit teurem Blechschaden verursacht, kann sowohl ein Schäferhund als auch ein Pekingese sein. Die Couch der Bekannten gefiel dem Dackel, hätte aber eventuell auch beim Labrador, Boxer, Malteser oder Beagle Beiß- und Spielattacken ausgelöst.
Nicht immer spielt bei der Schadenshöhe auch die Größe oder Rasse des Hundes eine Rolle, sie kann aber natürlich von Bedeutung sein. Deshalb habe ich mir auch Gedanken über eine Tierversicherung für einen Hund gemacht und mich bei TIERVERSICHERUNG365.de über die Tierversicherung informiert.
Der Halter eines Tieres muss für einen Schaden aufkommen
In jedem Fall hat der Hundehalter den Schaden, den das eigene Tiere verursacht hat, zu vertreten und kann vom Geschädigten zur Haftung herangezogen werden. Die Haftung ist unbegrenzt und die Schadensforderungen können nicht nur einige tausend Euro betreffen – zum Beispiel für den Ersatz der zerkauten Couch, sondern in die Millionenhöhe gehen wie beispielsweise bei einem Unfall im Straßenverkehr.
Zum Glück gibt es für die Absicherung solcher Schadensfälle die Hundehalterhaftpflicht als eine spezielle Form der Tierversicherung. Diese Absicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter, die im Schadensfall eintritt und den Halter vor immensen Kosten bewahrt. Ist diese Police eigentlich wirklich so wichtig, wie Versicherungswirtschaft und Verbraucherempfehlungen stets meinen? Und welche Schäden sind mit der Hundehaftpflicht abgesichert? Kann ich mir diesen Vertrag nicht doch sparen, womöglich leistet die private Haftpflichtversicherung, wenn mein Hund etwas „anstellt“? In manchen Bundesländern gibt es sogar eine Pflicht sich als Hundehalter mit einer solchen Tier Haftpflichtversicherung abzusichern.
Die private Haftpflicht sichert leider nur Kleintiere ab
Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht mit der privaten Haftpflichtversicherung und ihrem Leistungsumfang. Kleintierschäden, beispielsweise verursacht von Katzen, Vögeln oder Kaninchen, sind heutzutage in jeder guten privaten Haftpflichtpolice eingeschlossen. Schäden durch Hunde sind allerdings kein Bestandteil einer Privathaftpflicht. Wer sich als Hundehalter vor Regressforderungen aus Schäden durch den eigenen Hund sichern möchte, benötigt eine Hundehaftpflicht bzw. eine Hundehalterhaftpflicht.
Die Tierhaftpflichtversicherung für Tierhalter zahlt, wenn durch das versicherte Tier andere Personen oder deren Eigentum zu Schaden kommen. Eingeschlossen sind Personenschäden, Sachschäden sowie resultierende Vermögensschäden, die Versicherungsleistung reicht maximal bis zu der im Vertrag benannten Deckungssumme. In vielen Hundehaftpflichttarifen gibt es pauschale Deckungsbeträge, diese liegen zwischen 3 und 20 Millionen Euro. Mehr Informationen über die Absicherung mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung kann man hier erhalten: www.tierversicherung365.de/tierhalterhaftpflichtversicherung